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Berlin: Meldefrist für Wahlteilnahme bis 20. Juni – drei Monate Wohnsitz erforderlich

Berlin: Meldefrist für Wahlteilnahme bis 20. Juni – drei Monate Wohnsitz erforderlich
Wer bei den Wahle am 20. September teilnehmen möchte, muss bis zum 20. Juni in Berlin gemeldet sein. (Archivbild) / Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Von: DieBrandenburger News
Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.

Wer bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus mit abstimmen möchte, muss bis zum 20. Juni gemeldet sein. Darauf weist die Landeswahlleitung hin.

Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.

Nach Angaben der Landeswahlleitung können sich Bürgerinnen und Bürger in jedem Berliner Bürgeramt anmelden - unabhängig vom Wohnbezirk. Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

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Wer darf wählen? 

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

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