Berlin: Meldefrist für Wahlteilnahme bis 20. Juni – drei Monate Wohnsitz erforderlich
Wer bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus mit abstimmen möchte, muss bis zum 20. Juni gemeldet sein. Darauf weist die Landeswahlleitung hin.Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, mü ..