Kurz vor der Amtsübergabe an ihre Nachfolger hat die scheidende Bundesregierung eine «Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland» veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass Berlin seiner Polizei, der Landesbehörde für Verfassungsschutz und den Staatsanwälten insgesamt weniger Befugnisse einräumt als die anderen Länder.
Forscher des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, die im Auftrag von Innen- und Justizministerium einen Bericht zu den staatlichen Befugnissen erstellt haben, ermittelten für Berlin einen «Befugnisgesamtwert» von 209. Am höchsten liegen demnach die Gesamtwerte für Rheinland-Pfalz und Bayern mit jeweils 259.
Allerdings weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass die dort geltenden Überwachungsnormen teils strenge Regeln vorsehen, was sich in der Summe «in eher moderaten Intensitätswerten niederschlägt».
Eher im unteren Bereich - zwischen 223 und 238 - befinden sich laut dem Bericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden von Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Bei Befugniswerten von 240 und höher liegen Polizei und Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland.