Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Leichenumbettern kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Der 2. Senat verwies einen entsprechenden Fall zurück an die Vorinstanz.
Der Kläger war unter anderem als Feuerwehrmann und später als Leichenumbetter tätig. Für den im nordhessischen Niestetal ansässigen Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hatte er jahrelang Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Angaben des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zufolge führte er etwa in Mittel- und Osteuropa mit Schaufel und Bagger die Exhumierung und Identifizierung von Weltkriegstoten sowie von Toten der Jugoslawienkriege in den 1990er Jahren durch.