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Rund 200 Kilo illegales Feuerwerk gehortet: Bewährungsstrafe

Nach dem Fund von rund 200 Kilogramm Pyrotechnik in einer Wohnung in Berlin-Spandau erging gegen einen Familienvater eine Bewährungsstrafe. (Foto Illustration)  / Foto: Taylan Gökalp/dpa
Nach dem Fund von rund 200 Kilogramm Pyrotechnik in einer Wohnung in Berlin-Spandau erging gegen einen Familienvater eine Bewährungsstrafe. (Foto Illustration) / Foto: Taylan Gökalp/dpa

Wenige Tage vor Silvester durchsucht die Polizei nach einem Hinweis eine Wohnung in Berlin-Spandau. Kistenweise Pyrotechnik wird sichergestellt, darunter gefährliche Kugelbomben. Nun fiel ein Urteil.

Rund 200 Kilogramm illegales Feuerwerk stellten Polizisten in einer Wohnung in Berlin-Spandau sicher. Rund acht Monate später ist ein Familienvater zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35-Jährigen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. «Bei diesen Mengen hätte eine Kippe gereicht und die ganze Bude wäre in die Luft geflogen», sagte die Vorsitzende Richterin.

Polizisten hatten nach einem Hinweis aus dem privaten Bereich des Angeklagten am 18. Dezember 2024 die Wohnung der vierköpfigen Familie durchsucht. Es seien im Esszimmer und im Flur kistenweise pyrotechnische Gegenstände sichergestellt worden, so die Anklage. 14 Kugelbomben und 800 Stück Großfeuerwerksbombetten hätten sich darunter befunden. Zudem sei in einer Geldkassette eine Schreckschusswaffe gefunden worden – der Angeklagte sei nicht im Besitz einer erforderlichen Waffenbesitzkarte gewesen.

Angeklagter strebte Feuerwerkerschein an

Der Angeklagte gestand über seinen Verteidiger. Sein Mandant habe damals versucht, einen Feuerwerkerschein zu machen. Die Pyrotechnik habe er für etwa 500 Euro in Tschechien erworben. «Er hätte aber erst mit einem Schein gezündet», so der Anwalt. Der bis dahin nicht vorbestrafte Berufskraftfahrer und zweifache Vater habe aus der Sache gelernt und bereue sein Verhalten.

«Erst kommt der Schein, dann kommt die Knallerei», hieß es weiter im Urteil. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag.

Kugelbomben sind spezielle Feuerwerkskörper mit hoher Explosionskraft, die in Deutschland nicht für den Allgemeingebrauch zugelassen sind. In der Silvesternacht 2024/25 hatte es in Berlin mehrere schwerwiegende Vorfälle mit solchen Sprengkörpern gegeben.

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