Mehr als ein Jahr nach Beginn steht der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas vor dem Berliner Kammergericht vor dem Abschluss. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands hat Haftstrafen zwischen sieben und fünf Jahren beantragt. Ein Urteil des Staatsschutzsenats ist für den 25. März geplant. Zuvor haben die Angeklagten noch Gelegenheit für ein letztes Wort.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 35 bis 58 Jahren die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Sie sollen als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.