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Mit Burger bestochen? Gefängnismitarbeiter angeklagt

Mit Burger bestochen? Gefängnismitarbeiter angeklagt
Die Staatsanwaltschaft klagt einen Gefängnismitarbeiter wegen Bestechlichkeit an. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von: DieBrandenburger News
Auch im offenen Vollzug gelten klare Regeln. Zwei Häftlinge in Berlin sollen jedoch besondere Freiheiten genossen haben. Ein Vollzugsmitarbeiter soll deswegen vor Gericht kommen.

Für Burger und Pizzabrötchen soll ein Gefängnismitarbeiter in Berlin Häftlinge bevorzugt haben. Die Staatsanwaltschaft hat den 58-Jährigen nach längeren Ermittlungen wegen Bestechlichkeit angeklagt, wie ein Sprecher mitteilte. Der Mann soll zwei Häftlingen im offenen Vollzug ermöglicht haben, verspätet in die Haftanstalt zurückzukommen und in zwei Fällen Handys einzuschmuggeln. 

Im offenen Vollzug können Insassen tagsüber die Gefängnisse verlassen, etwa um arbeiten zu gehen, Beratungstermine wahrzunehmen oder die Familie zu besuchen. Bei Verstößen wie einer verspäteten Rückkehr können sie aber schnell zurück in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.

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Auch zwei Ex-Häftlinge angeklagt 

Die angeklagten Vorfälle liegen laut Anklage schon einige Jahre zurück und sollen sich zwischen November 2018 und Januar 2019 in der Haftanstalt im Bezirk Spandau ereignet haben. Laut Staatsanwaltschaft führten erst umfangreiche, teils verdeckte Ermittlungen zu dem Justizvollzugsbediensteten und zwei inzwischen 32 und 48 Jahre alten Straftätern.

Die Häftlinge, die wegen Bestechung angeklagt sind, haben ihre Strafen laut Staatsanwaltschaft inzwischen verbüßt. Ob der beschuldigte Vollzugsbeamte noch tätig ist, konnte der Sprecher nicht sagen. Von der Senatsjustizverwaltung hieß es, man könne keine Angaben zu der Personalangelegenheit machen.

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