Der Fall eines mutmaßlichen früheren Wachmanns im KZ Sachsenhausen soll nicht vor Gericht verhandelt werden. Der heute 99-Jährige sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig, die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen, teilte das Landgericht Hanau am Mittwoch mit.
Die Jugendkammer des Gerichts habe mit Beschluss vom 6. Mai dieses Jahres die Zulassung der Anklage abgelehnt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 Ks 501 Js 33635/22)
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige «die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben».