Im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland hat ein Gericht der Bundesregierung eine weitreichende Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Solange Behörden Betroffenen noch keine Aufnahme zugesichert und sich damit rechtlich gebunden hätten, dürften sie frühere Entscheidungen überprüfen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG).
Es erklärte damit den vorübergehenden Stopp der Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und aufgrund ihrer früheren Tätigkeit gefährdeten Menschen für zulässig, wie ein Sprecher mitteilte.