Im Streit um beschlagnahmte Immobilien hat das Berliner Landgericht die Einziehung von neun Objekten im Wert von insgesamt fast einer halben Million Euro angeordnet. Die als Eigentümerin eingetragene Frau sei nach Überzeugung der Kammer lediglich als Strohfrau aufgetreten, tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter und Manager der Geschäfte sei ihr Lebensgefährte gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann wiederum habe Sozialleistungen bezogen. «Wir haben keinen Hinweis auf einen legalen Erwerb», so der Richter.
Es handelt sich um Immobilien im Gesamtwert von 453.000 Euro sowie um ein Motorrad im Wert von 16.000 Euro. Es bestehe ein krasses Missverhältnis zwischen dem Einkommen der 36-Jährigen und den Werten, sie habe nur ihren Namen nach außen gegeben und im Verfahren nicht nachweisen können, mit welchem Geld sie die Immobilien erworben haben wolle. Die Kammer müsse davon ausgehen, dass die Gelder zur Beschaffung der Objekte aus irgendwelchen Straftaten herrührten.