Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe des Potsdamer Landgerichts von zwölf Jahren und acht Monaten gegen eine Frau nach dem Tod eines Wachmanns bestätigt. Die Richter verwarfen die Revision der Angeklagten gegen das Urteil wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Überprüfung habe keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergeben. «Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig», teilte der BGH am Mittwoch mit. Der Beschluss fiel bereits am 22. Januar (Az.: 6 StR 473/25).
Motiv warf Fragen auf
Die Frau wollte mit der Tat nach Angaben des Landgerichts ein erneutes Hausverbot in einer Unterkunft verhindern, nachdem sie aus mehreren Einrichtungen in Potsdam verwiesen worden war. Sie galt als verhaltensauffällig, beleidigte und bespuckte Mitmenschen. Es kam auch zu körperlichen Angriffen auf andere Bewohner der Einrichtungen. Das Motiv hatte im Laufe des Prozesses Fragen aufgeworfen.
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