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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Tod von Wachmann

Nach dem Tod eines Wachmanns in einer Geflüchtetenunterkunft in Potsdam soll eine Frau zwölf Jahre und acht Monate in Haft. Ihre Anwälte gehen dagegen vor. Der Bundesgerichtshof hat entschieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe des Potsdamer Landgerichts von zwölf Jahren und acht Monaten gegen eine Frau nach dem Tod eines Wachmanns bestätigt. Die Richter verwarfen die Revision der Angeklagten gegen das Urteil wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Überprüfung habe keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergeben. «Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig», teilte der BGH am Mittwoch mit. Der Beschluss fiel bereits am 22. Januar (Az.: 6 StR 473/25).

Zwei Messerstiche gegen Wachmann 

Das Landgericht hatte die Frau mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit im April 2025 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt (Az.: 21 Ks 8/24). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie einen 33 Jahre alten syrischen Wachmann im Mai 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam mit zwei Stichen in die Brust tötete.

Am Tag der Tat soll es zu einem Streit zwischen dem Wachmann und der späteren Angeklagten gekommen sein. Der Mann starb später im Krankenhaus. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Motiv warf Fragen auf

Die Frau wollte mit der Tat nach Angaben des Landgerichts ein erneutes Hausverbot in einer Unterkunft verhindern, nachdem sie aus mehreren Einrichtungen in Potsdam verwiesen worden war. Sie galt als verhaltensauffällig, beleidigte und bespuckte Mitmenschen. Es kam auch zu körperlichen Angriffen auf andere Bewohner der Einrichtungen. Das Motiv hatte im Laufe des Prozesses Fragen aufgeworfen.

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