Das Verwaltungsgericht Potsdam wird Anfang 2026 über die Klage der brandenburgischen AfD gegen den Verfassungsschutz des Landes wegen der vor fünf Jahren erfolgten Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall verhandeln. Die mündliche Verhandlung sei für den 14. und 15. Januar angesetzt, teilte die Behörde mit.
Termin für zweite Klage offen
Über die Klage gegen die in diesem Jahr erfolgte Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.
Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, geht es bei der Verhandlung im Januar einerseits um eine Klage der AfD gegen ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 und dazugehörigen Pressemitteilungen. Ein zweites Klageverfahren richtet sich gegen die Einstufung der AfD als Beobachtungs- und Verdachtsfall und eine Pressemitteilung dazu von 2020 (Az.: VG 9 K 188/21 und VG 9 K 1907/21). Die AfD kritisierte die Einstufung unter anderem als politische Instrumentalisierung des Nachrichtendienstes.
Unterschiedliche Einstufungskategorien
Der Verfassungsschutz in Brandenburg beobachtet den Landesverband der AfD. Dabei gibt es unterschiedliche Kategorien der Einstufung. Zur Bewertung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sagte Verfassungsschutzchef Wilfried Peters in diesem Sommer: «Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert.»
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