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Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2025 steigt in Berlin, sinkt in Brandenburg

Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2025 steigt in Berlin, sinkt in Brandenburg
In Berlin war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2024 gestiegen, in Brandenburg ging sie zurück. (Symbolbild) / Foto: Uwe Anspach/dpa
Von: DieBrandenburger News
In Berlin steigt die Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche weiter, in Brandenburg geht sie erneut zurück. Welche Altersgruppe entscheidet sich am häufigsten für einen Eingriff?

In Berlin ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche erneut gestiegen, in Brandenburg ging sie weiter zurück. 9.720 Frauen in der Hauptstadt ließen 2025 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilte. Das waren 0,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2024 war die Zahl um rund vier Prozent gestiegen.

Am häufigsten ließen Frauen zwischen 25 und 35 Jahren einen Eingriff durchführen. In Berlin gehörte fast jede zweite Frau dieser Altersgruppe an. Knapp 20 Prozent waren zwischen 35 und 40 Jahren alt. Zwei Drittel der Betroffenen waren zum Zeitpunkt des Abbruchs ledig, 28,4 Prozent verheiratet.

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In Brandenburg gingen Zahlen erneut leicht zurück

In Brandenburg ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2025 um zwei Prozent auf 3.175 zurück. Bereits im Vorjahr hatte es einen Rückgang um drei Prozent gegeben. Die Altersverteilung war breiter als in Berlin: Mit 38,7 Prozent stellten die 25- bis 35-Jährigen die größte Gruppe, 23,5 Prozent waren zwischen 35 und 40 Jahren alt. Auch hier war die Mehrheit der Frauen ledig.

In Berlin erfolgten die Schwangerschaftsabbrüche fast ausschließlich in gynäkologischen Praxen oder OP-Zentren (94,7 Prozent). In Brandenburg wurden die meisten Eingriffe zwar ebenfalls in Praxen (63,6 Prozent), etwa jeder dritte allerdings ambulant in einem Krankenhaus durchgeführt. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche erfolgten nach der Beratungsregelung.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, weil laut Grundgesetz das ungeborene Leben geschützt werden muss. Abtreibungen sind aber nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden und die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Straffrei ist ein Abbruch auch aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.

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