Die Landkreise Oberhavel und Uckermark haben im Streit mit dem Land Brandenburg um zusätzlichen Personalbedarf in Kitas Recht bekommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit. Bei einer Senkung der Wochenarbeitszeit könnten die Kita-Träger den Rechtsanspruch auf Betreuung und die Vorgaben zum Personalschlüssel nur einhalten, wenn sie mehr Personal einstellten, urteilte das Gericht (Az.: VG 6 K 366/22, VG 6 K 367/22).
Konkret ging es um die Klagen der zwei Landkreise gegen das Land - vertreten durch das Bildungsministerium - wegen eines Ausgleichs der Kosten für Mehrbedarf an Kita-Personal. Weil sich die Wochenarbeitszeit von 40 auf 39,5 Stunden für Vollzeitkräfte für 2022 reduzierte, musste laut Gericht mehr Personal eingestellt werden.
Die Kitas könnten die Mehrkosten von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verlangen, die wiederum das Land in Anspruch nehmen könnten. Die Klagen hätten überwiegend Erfolg gehabt. Die Entscheidungen traf das Gericht bereits am 18. Juni.