Ob und wann es Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler gibt, entscheiden in Berlin und Brandenburg die Schulleitungen. Grundsätzlich sei kürzerer Unterricht für die Klassenstufen 1 bis 10 in Brandenburg möglich, heißt es aus dem Bildungsministerium. Entscheidend seien die Bedingungen an den einzelnen Schulen - also wie heiß es etwa in den Klassenräumen ist.
«Werden um 10.00 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12.00 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist», heißt es in der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift für die Schulen. Denkbar seien neben Ausfall auch verkürzte Schulstunden.