Die Brandenburger SPD/BSW-Koalition sieht anders als die CDU keine rechtlichen Zweifel an dem bisherigen Verfahren für den Doppelhaushalt. Die CDU kritisiert, dass der Finanzwissenschaftler Christian Breuer und der Potsdamer Rechtswissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt sowohl Experten bei einer Anhörung zum Haushalt im Landtag waren als auch Gutachten für das Finanzministerium geschrieben haben. Breuer gehörte bisher dem wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrats der Bundesregierung an.
Finanzminister Robert Crumbach (BSW) weist die Kritik zurück. «Eine rechtliche Problematik sehe ich nicht - weder in der Anhörung noch in dem Vorgehen des Ausschusses», sagte Crumbach der Deutschen Presse-Agentur. Die beiden Experten hatten im April Stellungnahmen zur Höhe der rechtlich zulässigen konjunkturbedingten Schuldenaufnahme abgegeben.
Der CDU-Finanzpolitiker Steeven Bretz forderte die Koalition eindringlich auf, die Expertenrunde zu wiederholen. «Diese beiden Sachverständigen, die sie vorgeschlagen haben, sind ausgerechnet die beiden Sachverständigen, die diese Landesregierung (...) beraten haben», sagte Bretz. «Wir müssen den Anschein von Willkür sozusagen vermeiden.» Die Mehrheit des Haushaltsausschusses wies die CDU-Forderung nach einem neuen Anhörungsverfahren zurück. Auch die AfD meldete Kritik an.
SPD und BSW sehen kein Problem in Personalunion
Der SPD-Abgeordnete Andreas Noack betonte: «Ob es tatsächlich Mängel sind oder Verfahrensfehler sind, wie Sie sie benannt haben - dieser Auffassung folge ich nicht.» Er sagte aber: «Dass da eine Personalunion eingetreten ist (…) zeigt deutlich, dass die Expertise in dem Bereich nicht so auskömmlich ist, wie wir uns das alle wünschen würden». Er sprach sich allerdings für eine erneute Anhörung der kommunalen Spitzenverbände aus. Der BSW-Finanzpolitiker Christian Dorst sprach mit Blick auf die Kritik der CDU von einem «vermeintlichen Mangel».
Der Doppelhaushalt für dieses und für das nächste Jahr soll noch in diesem Monat unter Dach und Fach sein. Einige Kürzungen für die Kommunen und für die Medizinische Hochschule Brandenburg wurden verworfen oder abgemildert. Für Polizei und Krankenhäuser ist mehr Geld vorgesehen.
Neue Schulden in beträchtlicher Höhe geplant
Die Koalition will für den Haushalt zusätzliche Schulden in Milliardenhöhe aufnehmen. Die Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung erlaubt neue Schulden, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt. Die CDU sieht kritisch, dass zugleich Kürzungen zurückgenommen werden sollen unter Verweis auf höhere Steuereinnahmen als erwartet.
Zudem will die Koalition eine höhere Schuldenaufnahme ermöglichen und dazu die Haushaltsordnung ändern. Der Vergleichszeitraum für die Konjunkturentwicklung soll auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Der Beratungsdienst des Brandenburger Landtags hält diese Pläne nicht von vornherein für verfassungswidrig - es hänge aber davon ab, ob die Änderung nach Maßstäben der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft nachvollziehbar und vertretbar sei. Breuer wie Schmidt kamen in der Anhörung Ende April zu dem Schluss, dass die geplante Änderung vertretbar sei. Der Finanzminister hält die Änderung für rechtlich zulässig, geboten und sinnvoll und verweist darauf, dass wissenschaftliche Expertisen dies bestätigt hätten.
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