Schon seit 2021 steht höchstrichterlich fest: Banken und Sparkassen dürfen Kontogebühren nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kunden erhöhen. Viele Verbraucher hatten daraufhin Anspruch auf eine Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Entgelte. Doch nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war lange umstritten, wann diese Ansprüche ablaufen.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben dazu nun Klarheit geschaffen. Demnach gilt für diese Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den zugrundeliegenden Umständen erfahren hat. Wann die betroffenen Verbraucher erfahren haben, dass die Gebührenerhöhung unwirksam war, sei hingegen nicht ausschlaggebend, so das Gericht.