Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Wirtschaft

Entschädigung für Leag: Länder nach Verhandlung erleichtert

Entschädigung für Leag: Länder nach Verhandlung erleichtert
Das Braunkohlekraftwerk Schwarze Pumpe der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) im Landkreis Spree-Neiße. / Foto: Patrick Pleul/dpa/Archivbild
Von: DieBrandenburger News

Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen haben die Milliarden-Entschädigung für das Bergbauunternehmen Leag in der Lausitz angesichts des Kohleausstiegs mit Erleichterung aufgenommen. «Das Ergebnis macht uns außerordentlich zufrieden», sagte die sächsische Wirtschafts-Staatssekretärin Ines Fröhlich am Dienstag in Berlin und verwies auf monatelange Verhandlungen. «Es geht uns auch darum, dass wir die Leag als Konzern erhalten mit zukunftsfähigen Geschäftsfeldern.» Das Geld fließe direkt in die Zweckgesellschaften der Länder, sagte Fröhlich. 

Der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sprach von einem wichtigen Meilenstein und sagte, das Geld biete Planungssicherheit für die Leag. Der Vorstandsvorsitzende des Energieunternehmens, Thorsten Kramer, sagte zur Entschädigung, er sei über die erreichten Ziele sehr froh. Die Entschädigung sei wichtig, auch um die Transformation der Leag weiterzuführen. Das Unternehmen plant mit Windkraft und Photovoltaik einen Umbau hin zu erneuerbaren Energien. 

Mehr aus dieser Kategorie

Zur Abfederung des Kohleausstiegs im Osten ist der Weg frei für eine staatliche Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro für das Bergbauunternehmen Leag. Dabei geht es um soziale und ökologische Kosten sowie entgangene Gewinne bei dem bereits vereinbarten früheren Kohleausstieg 2038, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin nach einer Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission mitteilte.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.