Klimaanlagen werden angesichts immer heißerer Sommer für viele Menschen attraktiver. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun die Rechte von Wohnungseigentümern in dieser Hinsicht gestärkt: Eine Hausgemeinschaft hat den Einbau eines sogenannten Klima-Splitgerätes in der Regel zu gestatten.
Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?
Wer sich eine Klimaanlage anschaffen will, kann grundsätzlich zwischen zwei Arten wählen. Ein Kompaktgerät - auch Monoblock genannt - ist mobil und wird an eine Steckdose angeschlossen. Über einen Schlauch wird die warme Luft etwa durch ein offenes Fenster raustransportiert.
Sogenannte Splitgeräte bestehen hingegen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert - die Wand muss dafür durchbohrt werden.