Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (9.00 Uhr), ob Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen. In dem konkreten Fall hatten Eigentümer aus Berlin geklagt, nachdem ihnen der Einbau eines solchen Geräts bei einer Eigentümerversammlung nicht gestattet worden war.
Am Landgericht Berlin II hatte die Klage zuletzt Erfolg. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, urteilten die Richterinnen und Richter im Juli 2025. Die Kläger hätten daher einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau erlaubt wird.