Der Schutz des Kranichs kann ein monatelanges Bauverbot für Windkraftanlagen in Brandenburg zur Folge haben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschied in einem Streitfall, dass Windräder während der Brutzeit des Kranichs nicht in der Nähe von Brutstätten des Vogels errichtet werden dürfen. Außerdem müssen die Anlagen-Betreiber laut Urteil zum Schutz von Fledermäusen pauschale Abschaltzeiten hinnehmen, sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen. (AZ: OVG 7 A 41/25)
Gericht: Schutzmaßnahmen rechtmäßig
Das OVG wies die Klage des Unternehmens am Mittwoch ab und hält die Schutzmaßnahmen für rechtmäßig. «Die naturschutzfachlichen Grundannahmen des beklagten Landesamtes für Umwelt sind hinreichend plausibel. Mangels eindeutiger fachlicher Standards verfügt die Behörde insoweit über einen Einschätzungsspielraum, der nicht überschritten wurde», teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.
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