Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss 11.000 Euro an einen Mieter im Rollstuhl zahlen, weil sie diesem den Bau einer Rampe am Haus verweigerte. Die Vermieterin habe den Mann wegen seiner Behinderung diskriminiert, urteilte das Berliner Landgericht und sprach dem Betroffenen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Entschädigung zu, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: 66 S 24/24)
Zuvor hatte das Gericht in einem anderen Verfahren entschieden, dass die Gesellschaft dem Bau der Rampe zustimmen muss. Der Mieter sei darauf angewiesen, um sein Wohnhaus eigenständig verlassen oder betreten zu können.