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Schutz queerer Menschen: Senatorin schreibt an Klöckner

Die SPD-Politikerin Cansel Kiziltepe ist seit 2023 Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung  / Foto: Soeren Stache/dpa
Die SPD-Politikerin Cansel Kiziltepe ist seit 2023 Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung / Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin will das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die sexuelle Identität erweitern. Der Bundesrat folgt dem Anliegen, der Bundestag bisher nicht. Nun verliert Senatorin Kiziltepe die Geduld.

Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), fordert ein entschlosseneres Vorgehen des Bundestags für den Schutz queerer Menschen. Ein vor zehn Monaten beschlossener Gesetzentwurf des Bundesrates mit dem Ziel, ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern, müsse nun zeitnah im Bundestag beraten werden. Das schreibt Kiziltepe in einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

«Als Beauftragte des Bundesrates für diesen Gesetzentwurf möchte ich dafür werben, diese Grundgesetzänderung weiter voranzubringen und gemeinsam den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung durch eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Gleichstellung in unserer Verfassung zu stärken», heißt es in dem Brief. Das Anliegen sei dringender denn je. Benachteiligung, Hass und Gewalt gegenüber queeren Menschen nähmen zu. 

Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen und alle die, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. 

Grundgesetzartikel 3 ergänzen

Die Berliner Senatorin bittet Klöckner in dem Schreiben um persönliche Unterstützung. «Lassen Sie uns gemeinsam die Beratungen zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz voranbringen.» 

Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.» Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz «sexuelle Identität» zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht. 

Gesetzentwurf schlummert im Ausschuss

Im Bundestag wurde am 9. Oktober ein textidentischer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beraten. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Seither ist sichtbar nichts weiter passiert. Eine festgelegte Beratungsdauer oder eine Frist, bis zu der ein Parlamentsausschuss seine Beratungen beendet haben muss, gibt es nicht.

Das Verbot von Diskriminierung ist in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen verankert. Nach Einschätzung Kiziltepes ist jedoch eine verfassungsrechtliche Absicherung vonnöten. «Es braucht eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung von queeren Menschen kommt», sagte sie der dpa. Und: «Ein Diskriminierungsverbot schafft klare Maßgaben auch für den Gesetzgeber.»  

Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Kiziltepe wünscht sich bei ihrem Anliegen auch Unterstützung vom Koalitionspartner CDU. «Ich habe in den vergangenen Monaten die nötige Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner vermisst», sagte sie. «Stefan Evers kann jetzt als neuer Spitzenkandidat der Berliner CDU Klarheit schaffen und in seiner Fraktion im Bundestag endlich die erforderliche Mehrheit organisieren.» Am 20. September wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt.

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