Im Strafprozess gegen die Leiterin der Gynäkologie im Krankenhaus Prenzlau, die in Polen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Abtreibung angeklagt ist, hat das Gericht in Stettin von der Staatsanwaltschaft mehr Beweise verlangt. Die Ermittler hätten nun vier Monate Zeit, diese vorzulegen, sagte der Rechtsanwalt der Ärztin, Rafal Gawecki, der Deutschen Presse-Agentur in Warschau. Ein weiterer Verhandlungstermin sei deshalb noch nicht angesetzt worden.
Die Fachärztin Maria Kubisa betreibt neben ihrer Arbeit in Prenzlau noch eine private Praxis in Stettin, wo sie Frauen behandelt. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft ihr in sechs Fällen «Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch zur Erzielung von materiellem Gewinn» vor. Im Falle einer Verurteilung drohen der Ärztin bis zu drei Jahre Haft.
Wie Kubisas Anwalt sagte, bekenne sich seine Mandantin nicht schuldig, da sich die ihr zur Last gelegten Handlungen nicht begangen habe.