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Wahl zum Abgeordnetenhaus: Jugendliche dürfen mit abstimmen

Wahl zum Abgeordnetenhaus: Jugendliche dürfen mit abstimmen
Auch 16- und 17-Jährige dürfen diesmal mit darüber entscheiden, wer ins Berliner Landesparlament kommt. (Symbolbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa
Von: DieBrandenburger News
Am 20. September dürfen erstmals Berlinerinnen und Berliner unter 18 Jahren an der Wahl zum Landesparlament teilnehmen. Macht das einen Unterschied für den Wahlausgang?

Premiere in Berlin: Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September dürfen zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das war zuvor schon bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und bei der Europawahl möglich. Bei der Wahl für das Landesparlament galt bisher ein Mindestaltalter von 18 Jahren.

Spielen die Jugendlichen für den Ausgang der Wahl eine Rolle?

Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin sieht das durchaus so: «Wir haben jüngst viele knappe Wahlen erlebt - zuletzt in Baden-Württemberg mit dem Kampf um Platz 1 zwischen Grünen und CDU.» Auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus könnte es eng werden. «Da können auch wenige Stimmen am Ende den Ausschlag geben», sagte der Wahlforscher. «Zugleich muss man aber sehen: Wirklich "gewonnen" werden die Wahlen in anderen, größeren Wählergruppen.»

Wie viele Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind wahlberechtigt? 

Nach den offiziellen Berliner Meldedaten dürfen an der Wahl zum Abgeordnetenhaus knapp 55.400 Jugendliche ab 16 teilnehmen - angesichts von insgesamt rund 2,5 Millionen Wahlberechtigten eine eher kleine Gruppe. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind es mit rund 58.600 etwas mehr, weil dafür auch EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutschen Pass wahlberechtigt sind. 

In welchen Bundesländern dürfen Jugendliche wählen gehen?

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe bei Landtagswahlen für 16- und 17-Jährige gibt es nur in der Hälfte der 16 Bundesländer. Dazu zählen neben Berlin auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Nordrhein-Westfalen, wo im Frühjahr 2027 eine Wahl ansteht.

Warum dürfen Jugendliche in Berlin jetzt wählen?

Dafür war eine Änderung der Landesverfassung notwendig. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2023 mit breiter Mehrheit beschlossen, das Alter für die Teilnahme an der Wahl zum Landesparlament von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken argumentierten, damit werde jüngeren Menschen mehr politische Mitbestimmung ermöglicht und die Demokratie gestärkt. Die AfD lehnte das Vorhaben ab. 

Dürfen Jugendliche ab 16 auch als Kandidaten antreten?

Nein, das gilt nur für das aktive Wahlrecht. Am passiven Wahlrecht, das einem erlaubt, sich wählen zu lassen, hat sich nichts geändert. Kandidieren für das Landesparlament dürfen weiterhin nur Menschen ab 18.

Wodurch zeichnet sich das Wahlverhalten von 16- und 17-Jährigen aus?

Jüngere Wähler sind weniger festgelegt. «Das Wahlverhalten junger Menschen ist vor allem sehr volatil und dynamisch», so Wahlforscher Faas. «Sehr häufig sieht man in dieser Gruppe Tendenzen, die sich auch insgesamt bei einer Wahl zeigen, besonders deutlich. Das liegt vor allem daran, dass es noch keine stabilen Bindungen zwischen den jungen Wählerinnen und Wählern und einzelnen Parteien gibt.»

Wie groß ist das Interesse bei Jugendlichen an Wahlen?

«Die Beteiligung bei den 16- und 17-Jährigen wird niedriger sein als bei älteren Menschen, aber sie ist in der Regel höher als bei jungen Menschen Anfang 20», lautet Faas' Prognose. Das habe auch damit zu tun, dass 16- und 17-Jährige oft noch in Elternhaus und Schule eingebunden seien und darüber besser mobilisiert werden könnten. Junge Erwachsene Anfang 20 seien eher in einer Übergangsphase, in der Wählen zum Teil weniger wichtig erscheint.

Sind auch die wahlberechtigt, die erst am 20. September ihren 16. Geburtstag haben?

«Ja. Wahlberechtigt sind alle, die vor dem 21. September 2010 geboren sind», so Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Das gilt auch also auch für alle, die am Wahltag Geburtstag feiern. 

Was müssen Jugendliche beachten, die vor dem Wahltag erst noch 16 werden?

«Alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner, die am Wahltag 16 Jahre alt sein werden und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, sind in das Wahlverzeichnis eingetragen worden», sagte Bröchler. «Sie erhalten wie die übrigen Wahlberechtigten noch bis zum 30. August automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt.» Wer bis dahin keine erhalten hat, sollte sich möglichst schnell bei seinem zuständigen Bezirkswahlamt melden.

Was kann die Politik tun, um Jugendliche fürs Wählen zu interessieren?

Bröchler sieht die Politik in der Pflicht: «Es ist wichtig, die jugendlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Wahlen und ihr Wahlrecht zu informieren und zu motivieren.» Und das möglichst so, dass sie auch die Chance haben, einen Bezug zu ihrer eigenen Lebenswelt herzustellen. «Kein "Wahlchinesisch" sprechen, sondern ganz konkret Wissen kommunizieren, warum es Jugendlichen nutzt, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.»

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