Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen Eilantrag gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in der Landeshauptstadt zurückgewiesen. «Wir haben nach überschlägigen Prüfung keine Fehler der Baugenehmigung feststellen können, die die Rechte des Nachbars verletzen», sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Antragssteller kann eine weitere Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg binnen zwei Wochen einlegen. Zunächst hatte der «Tagesspiegel» berichtet.
Die Stadt Potsdam machte zuletzt deutlich, am Plan einer Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Kirchsteigfeld festhalten zu wollen. Der Standort eigne sich sowohl hinsichtlich der vorhandenen sozialen Infrastruktur als auch durch seine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr «sehr gut», erklärte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Es gehe der Stadt auch darum, Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen, die «ausgewogen im Stadtgebiet verteilt sind sowie langfristig zur Verfügung stehen».
Die Stadt will die Unterkunft nach eigenen Angaben im dritten Quartal 2024 eröffnen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen sei aber noch von vertraglich offenen Fragen abhängig, führte die Sprecherin der Stadtverwaltung aus.