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Verfassungstreue-Check: BSW will über Änderungen beraten

Brandenburgs BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders sieht den Verfassungstreue-Check kritisch (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa
Brandenburgs BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders sieht den Verfassungstreue-Check kritisch (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa

Den Brandenburger Verfassungstreue-Check für Beamte gibt es seit etwas mehr als einem Jahr. Er wird derzeit überprüft - das BSW sieht ihn kritisch. Wird es Änderungen geben?

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will mit dem Koalitionspartner SPD über mögliche Änderungen am Verfassungstreue-Check für Beamte beraten. «Wir sehen den Verfassungstreue-Check insgesamt sehr kritisch», sagte BSW-Landtagsfraktionschef Niels-Olaf Lüders der Deutschen Presse-Agentur. «Besonders die anlasslose Massenüberprüfung von Bewerbern, aber auch die disziplinarrechtlichen Auswirkungen.» Das BSW werde darüber mit dem Koalitionspartner beraten.

Der Landtag beschloss im vergangenen Jahr, dass es für angehende Beamtinnen und Beamte vor dem Amtseid eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der in Deutschland bisher einmalige Check gilt seit September 2024 - und zwar für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden. Er war ein Streitpunkt der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und dem BSW.

Prüfung dauert an

Beide Parteien vereinbarten, dass der Check in diesem Jahr unter die Lupe genommen werden soll. «Die Überprüfung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und dauert noch an», sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Bei der Prüfung geht es darum, den Verfassungstreue-Check wegen der Grundrechtseingriffe und der Auswirkungen beim Disziplinarrecht zu prüfen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gibt es bisher allerdings keine Hinweise auf geplante Veränderungen. Einig sind sich SPD und BSW, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Umstritten ist das verschärfte Vorgehen im Disziplinarrecht gegen mögliche Verfassungsfeinde, die bereits im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen. Die Disziplinarklage wurde abgeschafft mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte.

CDU will Woidke an Verfassungstreue-Check messen

Die CDU-Opposition sieht den Verfassungstreue-Check, den CDU-Innenminister Michael Stübgen auf den Weg brachte, als Messlatte für Sicherheit und warnt vor Änderungen. «Der Verfassungstreue-Check ist gerade in einer Zeit, in der die Zahl der Extremisten zunimmt, eine Rückversicherung für jeden Bürger, dass die Beamten vertrauenswürdig sind», sagte CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann der dpa.

«Daran werden wir messen, ob es Dietmar Woidke mit seinen Wahlkampf-gemachten Versprechen, dieses Land zu schützen, auch ernst ist oder ob er an der Stelle ein Fähnchen im Wind ist und sich von Sahra Wagenknecht und ihren Verbündeten beeindrucken lässt.»

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