Nach den tödlichen Schüssen auf den CSD-Attentäter durch die Polizei ist das Verfahren gegen die beteiligten Beamten eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte der dpa einen entsprechenden Bericht der «Legal Tribune Online». Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des Christopher Street Day (CSD) im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-jährige Abdul B. wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Dem Bericht der «Legal Tribune Online» zufolge, den die Staatsanwaltschaft bestätigte, hätten sich drei Polizisten der Gartenlaube genähert und mehrfach «Polizei» gerufen. Auch Blaulicht und Martinshorn seien eingeschaltet gewesen. Einer der Beamten sollte dem Bericht zufolge die Tür der Laube öffnen, während die beiden anderen die Situation absichern sollten. Der Angreifer Abdul B. sei nach der Türöffnung auf einen Beamten zugeschnellt und habe ein Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge hüfthoch gehalten. Die beiden anderen Beamten hätten die Situation für den Kollegen als lebensgefährlich eingeschätzt und nach eigener Aussage auf den Körper des Angreifers gezielt. Nach einem Schuss sei Abdul B. offenbar noch nicht angriffsunfähig gewesen, weshalb zwei weitere Schüsse fielen. Alle drei hätten Abdul B. getroffen, heißt es in dem Bericht: einer durch den linken Oberarm in die Brust, die anderen beiden unterhalb des linken Schulterblatts. Der Attentäter sei direkt durch einen der Beamten, der auch Notfallsanitäter ist, erstversorgt worden. Reanimierungsversuche seien jedoch erfolglos geblieben. Weitere Schüsse seien auf das Türschloss und den Rahmen der Gartenlaube abgegeben worden, um diese zu öffnen. Gegen die beiden Beamten, die die Schüsse abgegeben haben, sei zunächst ein Ermittlungsverfahren bei der Abteilung für Kapitalverbrechen der Staatsanwaltschaft Berlin und der 8. Mordkommission des Landeskriminalamtes geführt worden. Das Verfahren sei jedoch am 9. August 2026 eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenPolizisten machten sich bemerkbar
Angreifer noch nicht außer Gefecht gesetzt