Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September sind Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren wahlberechtigt. Neun Tage zuvor, am 11. September, können auch jüngere zumindest symbolisch ihre Kreuzchen machen. An den U16-Wahlen dürfen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen, die jünger als 16 sind.
«Wer sich früh mit politischen Fragen beschäftigen und Verantwortung für unsere Demokratie übernehmen möchte, ist bei den U16-Wahlen genau richtig», sagt Landeswahlleiter Stephan Bröchler. «Erfahrungen mit demokratischen Wahlen zu sammeln, beginnt nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters.» Bröchlers Appell: «Macht mit!»
Vorbereitung nötig
Wie funktioniert's? Nach Angaben der Berliner Landeskoordinierungsstelle können sich Schulen oder zum Beispiel auch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen unter www.u18.org als Wahllokal registrieren lassen. Vor dem eigentlichen U16-Wahltermin gestalten sie dann eigene Wahlurnen, drucken die (als PDF bereitgestellten) Stimmzettel aus und setzen sich auf vielfältige Weise mit Inhalten der Parteien auseinander. Möglich sind auch Diskussionsrunden mit Politikern.
Wahlergebnis wird veröffentlicht
Bis zum 11. September werden dann die Stimmen abgegeben. Das kann entweder an einem oder mehreren Tagen im Wahllokal geschehen oder per Briefwahl. Am U16-Wahltag sind die Wahllokale bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Ergebnisse werden in eine Software eingegeben und dann gesammelt veröffentlicht.
U16- oder U18-Wahlen gibt es seit mittlerweile 30 Jahren in ganz Deutschland. In Berlin war das Wahlalter auf Landesebene Ende 2023 per Verfassungsänderung von 18 auf 16 gesenkt worden. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September dürfen 16- und 17-Jährige somit erstmals mit abstimmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gilt schon länger das Wahlalter 16.
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