Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion will gegen die geplanten Geldstrafen für scharfe Ordnungsrufe mit einer Verfassungsklage vorgehen. «Das ist nichts anderes als die Mund-tot-Machung der Opposition», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch. «Die AfD treffen die Ordnungsrufe am meisten.» Hohloch verteidigte Zuspitzungen im Landtag: «Im Volk sprechen nun mal nicht alle geleckt.» Die AfD-Fraktion sieht in den Plänen eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und kritisiert, dass Ordnungsgeld auch später festgesetzt werden kann.
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) kann nach den Plänen für die neue Geschäftsordnung wegen einer «nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments» ein Ordnungsgeld von 500 Euro festsetzen - auch ohne Ordnungsruf. Kommt so etwas nochmal vor, sollen 1.000 Euro fällig werden. Ein Wiederholungsfall soll bis zu einer Frist von einem halben Jahr danach möglich sein. Eine Richtlinie ist geplant, die definiert, ob eine Verletzung der Ordnung oder der Würde vorliegt.