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Stadt Potsdam will Verpackungssteuer auf Oktober verschieben

Können Müllberge mit einer Verpackungssteuer eingedämmt werden? (Archivbild) / Foto: Henning Kaiser/dpa
Können Müllberge mit einer Verpackungssteuer eingedämmt werden? (Archivbild) / Foto: Henning Kaiser/dpa

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Die Landeshauptstadt Potsdam will die Einführung der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einweggeschirr um drei Monate verschieben. Nach dem Willen der Verwaltung soll die Steuer zum 1. Oktober statt wie vorgesehen zum 1. Juli in Kraft treten, wie eine Stadt-Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Nach Kritik aus der Wirtschaft an der kommunalen Steuer gibt es weiteren Abstimmungsbedarf. Zuvor berichteten die «Potsdamer Neuesten Nachrichten» und die «Märkische Allgemeine Zeitung» über die geplante Verschiebung. Die Verpackungssteuer ist ein Novum in Brandenburg und sieht unter anderem 50 Cent extra für Einwegbecher vor. 

Stadt: Mehr Planungssicherheit

Die Stadt spricht unter anderem davon, praktikable Lösungen zu schaffen. Betroffenen Unternehmen und Einrichtungen solle mit einer späteren Einführung der Steuer zusätzliche Planungssicherheit und die Möglichkeit einer sorgfältigen Vorbereitung gegeben werden, teilte die Sprecherin mit. Es solle ein innovatives Konzept für eine leistungsfähige Mehrwegplattform entwickelt werden. 

Wirtschaft sprach von «bürokratischem Monster»

Eine Allianz aus Verbänden und Unternehmen sprach im April von einem «bürokratischen Monster» und Unsicherheiten bei der Umsetzung. Ob bei McDonald's, in den Bahnhofspassagen oder an Imbissständen - die Steuer müsse für Essen und Getränke to go auf die Kunden in Potsdam umgelegt werden, hieß es. Im Mai hatte sich die Verwaltung mit Wirtschafts-Vertretern ausgetauscht. 

Die Fraktionen sind laut Stadt über den Vorstoß informiert worden. Die Stadtverordnetenversammlung solle sich Anfang Juli mit einem Dringlichkeitsantrag zur Verschiebung der bereits beschlossenen Verpackungssteuer befassen.

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