Ein Gutachten gibt einem möglichen AfD-Verbotsantrag aus Sicht der Brandenburger SPD-Landtagsfraktion einen neuen Schub. «Wir sehen dieses Gutachten nochmal als weitere Bestätigung und wollen auch die Verfasserinnen und Verfasser in die Fraktion einladen», sagte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann. «Wir sind dafür, ein solches Verbot zu prüfen.»
Das Gutachten, das von acht Autorinnen und Autoren für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt wurde, sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Darunter sind mehrere Juristen. Sie begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.
«Wir sind der Meinung - und dazu gibt es ja auch klare Beschlüsse -, dass wir in der Fülle der dokumentierten Fälle inzwischen soweit sind, dass ein solches Verbotsverfahren sehr genau in Betracht kommt», sagte Lüttmann. Die Frage der gewalttätigen Bekämpfung der Demokratie sei wahrscheinlich der Punkt, bei dem man am genauesten hinschauen müsse, ob er erfüllt sei.
Antrag auf AfD-Verbot ist umstritten
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Ein Antrag ist umstritten.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im vergangenen Jahr gesagt: «Ein Verbotsverfahren ist politisch und juristisch ein dorniger und langwieriger Weg. Wir können nicht allein darauf setzen (...).»
Die AfD hatte gegen die Einstufung sowohl der Bundespartei als auch der Landespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz aktuell als Verdachtsfall beobachtet.
Im Februar stellte das Kölner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung fest, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann». Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die Brandenburger AfD hatte einen Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Landesverfassungsschutz zurückgezogen - mit dem Ziel, dass der zugehörige Vermerk mit der Begründung der Einstufung durch das Innenministerium veröffentlicht werden konnte.
In Brandenburg lehnte eine Mehrheit von 52 Prozent im vergangenen Jahr ein AfD-Verbotsverfahren ab, wie eine Befragung des Instituts Insa für «Märkische Allgemeine Zeitung», «Märkische Oderzeitung» und «Lausitzer Rundschau» ergab. Etwa ein Drittel sprach sich dafür aus.
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