Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte. Demnach wird die Außengastronomie in Ausgehvierteln künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr erlaubt. Bisher ist in der Regel um 22.00 Uhr Schluss.
Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) gelten die Bereiche in der Stadt als Ausgehviertel, in denen es eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs gibt und die besonders abends und nachts viele Besucher verzeichnen. Zusätzlich können Bezirke per Allgemeinverfügung Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten.
Voraussetzung für den längeren Betrieb ist, dass die Außengastronomie nicht «als störend auffällt», wie es hieß. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohner können die Bezirke auch künftig Maßnahmen dagegen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Restaurants oder Kneipen eingrenzen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun der Rat der Bürgermeister, ehe er im Abgeordnetenhaus weiter beraten und beschlossen werden soll.
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