Berlin bekommt ein verschärftes Hochschulgesetz. Dadurch wird eine Exmatrikulation von Studierenden bei gewissen Ordnungsverstößen wieder möglich. Dafür gelten aber hohe Hürden. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die entsprechende Änderung bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause beschlossen. Eine Exmatrikulation ist danach nur als letztes Mittel vorgesehen und nur im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung. Kommt es zu einer Exmatrikulation, dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht wieder an der Hochschule einschreiben.
Nach der Neuregelung liegt ein Ordnungsverstoß vor, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule «durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt».