Brandenburgs Datenschützer halten den Einsatz eines Programms zur Gesichtserkennung bei der Polizei für problematisch. In zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sei es nach einem richterlichen Beschluss angewendet worden, sagte die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge am Vormittag in Brandenburg.
Es gehe hier um Gesichter Hunderter oder Tausender Unbeteiligter, so die Behörde. Die Landesbeauftragte kritisierte die Datenverarbeitung als nicht verhältnismäßig. Das Verfahren verarbeitet Gesichter etwa aus dem öffentlichen Raum und vergleicht sie mit Bildern in der Polizeidatenbank.
Das Innenministerium in Brandenburg hatte 2024 auf Anfrage mitgeteilt, dass ein System der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung eingesetzt wurde. Es ging um die Verfolgung von Diebesbanden. Fotos von Autofahrern, die an Kamerastandorten vorbeifahren, werden in Echtzeit mit Fotos von Verdächtigen verglichen.
Auch andere Datenschützer haben Bedenken gegen das sogenannte Personen-Identifikation-System (PerlS). In Brandenburg war die Anwendung der automatischen Kennzeichen-Erfassung - das sogenannte Kesy-System - vor Jahren als rechtswidrig gestoppt worden.