Die Höhe der Diäten für die Brandenburger Landtagsabgeordneten soll sich nach dem Willen von drei der vier Fraktionen zwar weiter automatisch ändern - aber mit einer Deckelung. Als Grenzwert werde ein Wert von 3,5 Prozent festgesetzt, der die Anpassung kappt, heißt es in dem Gesetzentwurf aus den Koalitionsfraktionen von SPD und BSW und der CDU-Opposition zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Diese Regelung soll ab 1. Januar nächsten Jahres greifen.
Der Großteil der Entschädigung - so heißen die Diäten offiziell - soll auch künftig nach der Einkommensentwicklung für Arbeitnehmer zunehmen, der kleinere Teil nach der Verbraucherpreisänderung. Dazu kommt ein Beitrag für die Altersvorsorge.
Was die Mieten der Wahlkreisbüros betrifft, sollen künftig nur noch die Nettokaltmieten erstattet werden. Der Betrag der Höchsterstattung wird wegen der stark gestiegenen Mietpreise aber um 200 Euro angehoben. Die Nebenkosten muss ein Abgeordneter aus seiner Entschädigung aufbringen. Für den Haushalt 2026 wird hieraus ein Mehrbedarf von fast 500.000 Euro gesehen. Die Rentenempfänger sollen ab 2027 darüber hinaus einen Aufschlag in Höhe der Teuerungsrate erhalten.