Die AfD will sich vor Gericht rund 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückholen. Diese hatte das Geld wegen des Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten. Das Berliner Verwaltungsgericht kündigte für kommenden Donnerstag (7. Mai) eine mündliche Verhandlung zu dem Fall an (Az. VG 2 K 410/25). Nach Angaben einer Sprecherin ist noch am selben Tag mit einem Urteil zu rechnen.
In dem Verfahren geht es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als «bürgerliche Alternative» zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler.
Streit um Zulässigkeit der Spende
Die Bundestagsverwaltung hält die Spende für unzulässig. Sie geht laut Gericht von einer «Strohmann»-Konstellation aus, weil es sich nach ihrer Einschätzung um die Spende eines nicht genannten Dritten handle. Per Bescheid verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die AfD deshalb, die von der Partei gemeldete Spendensumme von rund 2,3 Millionen Euro an den Bundestag weiterzuleiten.
Die AfD kam dem nach und überwies das Geld, will aber auf juristischem Wege eine Rückzahlung erreichen. Die Partei geht von einer zulässigen Spende aus, die tatsächlich von Dingler stammt und nicht von einem Dritten.
Parteispenden, die im Einzelfall höher als 35.000 Euro sind, müssen dem Bundestag gemeldet werden. Das Parlament veröffentlicht diese dann.
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