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Gericht: AfD-Abgeordneter zu Unrecht ausgeschlossen

 Berlins oberstes Gericht hat den Ausschluss eines AfD-Abgeordneten von einer Sitzung im Abgeordnetenhaus für unrechtmäßig erklärt. (Symbolbild)  / Foto: Christophe Gateau/dpa
Berlins oberstes Gericht hat den Ausschluss eines AfD-Abgeordneten von einer Sitzung im Abgeordnetenhaus für unrechtmäßig erklärt. (Symbolbild) / Foto: Christophe Gateau/dpa

Nach Unruhe im Parlament wird ein Abgeordneter des Saales verwiesen. Der zieht seine Rechte beschnitten und vor Gericht – erfolgreich.

Der Ausschluss eines AfD-Politikers von einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vor rund zehn Monaten ist nicht korrekt gewesen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und damit der Beschwerde des Abgeordneten Harald Laatsch Recht gegeben. Mit dem Ausschluss seien die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Abgeordneten verletzt worden, hieß es vom Gericht.

Laatsch war am 27. März 2025 von der weiteren Teilnahme an der Sitzung im Berliner Landesparlament ausgeschlossen worden. Die Plenarsitzung war damals bereits fast zu Ende, als es bei einer Debatte um Solidarität mit dem inhaftierten Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu noch einmal lauter und turbulent wurde.

Nach einem Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten der AfD-Fraktion kam es zu weiterer Unruhe und Zwischenrufen. In der Folge wurde Laatsch von der Abgeordnetenhaus-Vizepräsidentin Bahar Haghanipour, die die Sitzung leitete, ausgeschlossen.

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