Brandenburgs FDP-Landeschef Zyon Braun wird nicht bei der TV-Runde des RBB mit den Spitzenkandidaten vor der Landtagswahl vertreten sein. Die FDP Brandenburg scheiterte endgültig mit dem Versuch, sich in die Fernsehsendung einzuklagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück, teilte das Gericht mit (Az.: OVG 3 S 103/24). Die Entscheidung fiel bereits am vergangenen Freitag.
FDP verfehlt in Umfragen Fünf-Prozent-Hürde
Die FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und in Umfragen die notwendige Fünf-Prozent-Hürde unterschreitet, werde im Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, erklärte das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
In den jüngsten Umfragen, etwa im ZDF-Politbarometer Extra der Forschungsgruppe Wahlen und im Brandenburg-Trend für die ARD von Infratest dimap, war die FDP nicht einzeln aufgeführt.
FDP hält Entscheidung für falsch
Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell bisher keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung komme die FDP aber in verschiedenen anderen Formaten mit ihren Positionen und Köpfen vor - in Fernsehen, Radio und Internet.
FDP-Landeschef Braun nannte die Entscheidung des OVG falsch und bedauerlich. «Der RBB verweigert der FDP diese Möglichkeit, macht damit die politische Mitte kleiner und gibt Parteien der Ränder mehr Redezeit», warf er dem Sender vor. Auch der Bundesvorsitzende Christian Lindner hatte sich in den Streit eingeschaltet und von einem Ausschluss gesprochen.
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