Fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus in Deutschland haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Beschleunigung der Verfahren um NS-Raubgut geeinigt. Dafür soll bis Ende des Jahres die bisherige Kommission durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden. Die Entscheidungen sollen rechtlich verbindlich sein und von einer weiteren Instanz überprüft werden können, so der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss.
Im Gegensatz zu heute soll diese Institution in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können. Diese Regelung blockierte zuletzt etwa eine Lösung im Streit um das 1905 entstandene Gemälde «Madame Soler» von Pablo Picasso (1881-1973). Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen widersetzen sich einer Anrufung der Kommission, die von den Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy angestrebt wird.
Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln.