Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Politik

Landeswahlausschuss entscheidet über Teilnahme des Dritten Wegs an Kommunalwahlen in Brandenburg

Landeswahlausschuss entscheidet über Teilnahme des Dritten Wegs an Kommunalwahlen in Brandenburg
Eine Wählerin steckt ihren Stimmzettel bei einer früheren Kommunalwahl in Brandenburg in die Wahlurne. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieBrandenburger News

Der Landeswahlausschuss entscheidet an diesem Donnerstag, ob der rechtsextremistische Dritte Weg als Partei für die Kommunalwahlen in Brandenburg zugelassen wird. Geprüft wird in einer öffentlichen Sitzung in Potsdam, ob die Gruppierung sowie das Bündnis Deutschland, das sich im freiheitlich-konservativen Spektrum sieht, die Kriterien für eine Anerkennung als Partei erfüllen. Zu den Kommunalwahlen am 9. Juni haben die zwei Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung als Partei beim Landeswahlleiter angezeigt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Der Sprecher des Landeswahlleiters, Christoph Lehmann, erläuterte, der Dritte Weg und das Bündnis Deutschland hätten Unterlagen wie ihre Satzung und etwa Protokolle eingereicht. Es werde in der Sitzung am Donnerstag (10.30 Uhr) überprüft, ob eine ausreichende Parteienstruktur vorliege, nicht jedoch die Verfassungstreue. Eingeladen sind laut Innenministerium auch Vertreter der beiden Vereinigungen. Sollten sie nicht als Partei anerkannt und zugelassen werden, könnten sie in Brandenburg dennoch als Wählergruppe oder politische Vereinigung antreten.

Mehr aus dieser Kategorie

Laut Verfassungsschutz vertritt der Dritte Weg ein «klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild». Die Gruppe ist nach eigenen Angaben unter anderem in der Prignitz und der Uckermark vertreten. Sie kündigte auf ihrer Homepage an, erstmals auch bei der Landtagswahl im September in Brandenburg antreten zu wollen.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.