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Brandenburgs Ministerpräsident fordert konsequente Nutzung von Abschiebemöglichkeiten nach Messerangriff in Solingen

Brandenburgs Ministerpräsident fordert konsequente Nutzung von Abschiebemöglichkeiten nach Messerangriff in Solingen
Dietmar Woidke dringt auf die Umsetzung von geltendem Abschieberecht. (Archivbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von: DieBrandenburger News
Brandenburgs Ministerpräsident sieht nach der Messerattacke von Solingen dringenden Handlungsbedarf beim Bund. Es brauche rechtssichere Lösungen. Die müssten schnell her.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dringt nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen auf die konsequente Nutzung der bereits geltenden Abschiebemöglichkeiten. «Hier muss geltendes Recht durchgesetzt werden», sagte Woidke dem Deutschlandfunk. «Wir müssen jetzt die Schlussfolgerungen aus den Ereignissen der letzten Monate ziehen.» Ein «Überbietungswettbewerb» in der Öffentlichkeit helfe uns nicht weiter. 

Es müssten machbare und rechtlich durchsetzbare Lösungen gefunden werden. «Aber die müssen jetzt auch schnell kommen», sagte der Ministerpräsident. Woidke machte klar, dass die Verfahren teilweise recht komplex seien. «Wir müssen in diesem Bereich besser werden.»

Am Freitagabend waren bei einem Stadtfest im nordrhein-westfälischen Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet worden. Acht Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Mutmaßlicher Täter ist ein 26-jähriger Syrer, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Mordes und wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Diese reklamierte den Anschlag für sich.

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Der Anschlag von Solingen hat die Debatte über die Migrationspolitik und Abschiebungen neu befeuert. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, hätte eigentlich im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber nicht gelang.

Der Bundestag hat zu Jahresbeginn Gesetzesverschärfungen beschlossen, um Abschiebungen zu erleichtern. So wurde die gesetzliche Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Außerdem dürfen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer des Abzuschiebenden. 

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