Wenn ein Patient bei einem Rettungseinsatz ambulant behandelt wird und der Rettungswagen nicht ins Krankenhaus fährt, soll der Bund nach dem Willen Brandenburgs dafür die Kosten regeln. «Nicht jeder Notruf gehört zwangsläufig in eine Krankenhaus-Notaufnahme», sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) im Landtag. «Wenn wir diese Regelung rechtlich absichern, beenden wir die Absurdität der sogenannten Fehlfahrten.»
Die Krankenkassen lehnen die Erstattung sogenannter Fehlfahrten derzeit ab, wenn eine Patientin oder ein Patient ambulant behandelt wird und nicht ins Krankenhaus kommt. Damit werden die Kosten für die medizinische Notfallrettung über den Rettungsdienst nach dem Bundesgesetz bisher von einem Transport ins Krankenhaus abhängig gemacht. Das führt nach Ansicht der SPD/BSW-Koalition zu finanziellen Risiken für die Landkreise und kreisfreien Städte, die Träger des Rettungsdienstes sind.