Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dies erfolgte demnach, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war. Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld.
AfD-Kandidat Felix Teichner (35) hatte in sozialen Medien geschrieben: «Am Sonntag würde Heino Felix wählen.» Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über den Fall berichtet.
«Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit», lässt Heinos Manager von dem Sänger ausrichten. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung erneut verwendet.
Teichner sagte der Bild-Zeitung, Heinos Rechtsanwalt sollte überlegen, ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle. Er stellte infrage, dass dem Sänger ein Schaden entstanden ist.