Sechs Tatverdächtige sind in Brandenburg im vergangenen Jahr wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das waren vier Entlassungen mehr als im vorangegangenen Jahr, wie das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit seien seit 2019 in Brandenburg 17 mutmaßliche Täter ohne Urteil aus der U-Haft entlassen worden.
Laut Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft die Dauer von sechs Monaten nur unter bestimmten Bedingungen überschreiten. So zum Beispiel, wenn die Ermittlungen sehr umfangreich sind oder der Fall besonders schwierig ist. Bei vielen zu langen Verfahren ist jedoch Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die Ursache. Das rechtfertigt einen Verbleib in U-Haft nicht. Die Tatverdächtigen müssen dann aus der U-Haft entlassen werden.