Die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) im Kontext mit hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und formelle Gründe dafür genannt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Damit war die Klage der betroffenen Managerin größtenteils erfolgreich. An ihren Arbeitsplatz darf sie trotzdem nicht zurückkehren, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist. Die Richter begründeten dies mit der «der Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzungen». Unter diesen Umständen sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung bis zu einer endgültigen Klärung nicht zuzumuten.
Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen. Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante Anlagestrategien sein. Die Klägerin war im Rahmen ihrer Tätigkeit an Anlageentscheidungen beteiligt.