Einem Brandenburger AfD-Kommunalpolitiker bleibt eine Einstellung in den gehobenen Polizeidienst trotz anfänglicher Zusage vorerst verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende in einer Gemeindevertretung nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in der Hauptstadt ernannt werden muss, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Gericht sah begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers. Diese genügten für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst, hieß es in der Begründung. Die Entscheidung des Gerichts im sogenannten Hauptsacheverfahren steht noch aus.