Drei Maskierte richten Maschinenpistolen und eine Panzerfaust auf einen Geldtransporter. Schüsse fallen, ein Geschoss bleibt in der Rückenlehne des Fahrers stecken. «Das war einfach hochgradig gefährlich», sagt Staatsanwältin Annette Marquardt über den Überfall in Stuhr nahe Bremen im Juni 2015. Sie bleibt in ihrem Plädoyer dabei: Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette habe mit ihren mutmaßlichen Komplizen - den ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub - einen versuchten Mord begangen.
Das Trio soll von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros überfallen und Millionen für das Leben im Untergrund erbeutet haben. Der Überfall in Stuhr steht seit Beginn der Verhandlung am Landgericht Verden im Fokus. War es ein Mordversuch oder nicht? Das Gericht kam im Laufe des Prozesses zu dem Schluss, dass es die Tat wohl nicht als versuchten Mord wertet. Stattdessen sprechen die Richter von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz: Der Schütze soll den Tod des Opfers zumindest in Kauf genommen haben, habe die Tat aber nicht zu Ende gebracht.