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Nächtliche Schließung des Görlitzer Parks - Initiative klagt

Eine Initiative klagt gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg.  / Foto: Christophe Gateau/dpa
Eine Initiative klagt gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg. / Foto: Christophe Gateau/dpa

Seit März bleibt der Görlitzer Park nachts zu – nun klagt eine Initiative gegen die Maßnahme und stellt einen Eilantrag vor Gericht.

Gegen die Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg während der Nacht hat eine Initiative Klage bei Gericht eingereicht. Der Senat greife unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, sagte der Anwalt des Bündnisses «Görli zaunfrei», David Werdermann. 

Daher habe man vor dem Verwaltungsgericht geklagt und auch einen sogenannten Eilantrag gegen die Schließung eingereicht. Das Bündnis hatte schon lange angekündigt, gegen die nächtliche Schließung des Parks auch juristisch vorzugehen. 

Nach jahrelangen Debatten wird der Park seit Anfangs März jeden Abend um 22.00 Uhr geschlossen. Dafür waren 16 Eingangstore aufgebaut worden. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.

Verfahren könnte mehr als ein Jahr dauern

Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder der Initiative als betroffene Parknutzer. Die Klage richtet sich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Anwalt Werdermann rechnet damit, dass die Entscheidung über den Eilantrag einige Wochen dauern kann. Die unterlegene Partei könnte dann voraussichtlich noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Das eigentliche Hauptverfahren einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung kann mehr als ein Jahr dauern.

Werdermann sagte, es gehe bei der Klage um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde.

Anwohner sehen sich bei Parknutzung eingeschränkt

Die klagenden Anwohner berichteten, sie würden den Park wegen beengter Wohnverhältnisse als Ort zum Grillen und für Geburtstagsfeiern nutzen, als Gebiet zum Ausführen des Hundes, zur Durchquerung nachts auf dem Weg zwischen zwei Wohnungen, in denen die Kinder einer Familie lebten. Ein blinder Anwohner sagte, er müsse seit der Schließung einen längeren Umweg nehmen. 

Die Initiative «Görli zaunfrei» berichtete, durch Spendenaufrufe und ein Solidaritätskonzert habe man genug Geld für Klagen durch mehrere Instanzen. Zur Not könne man auch vor das Verfassungsgericht ziehen. Eine bereits laufende Klage des von den Grünen geführten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg wird vom Verwaltungsgericht noch behandelt. Im Eilverfahren unterlag der Bezirk.

Rechtsanwalt David Werdermann hatte nach eigenen Angaben bereits erfolgreich Kläger gegen das Alkoholverbot im Monbijoupark in Berlin-Mitte und gegen ein Cannabisverbot im Englischen Garten in München vertreten.

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