Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin gibt es auch in Brandenburg Forderungen nach einer Verschärfung beim Umgang mit jungen Straftätern. «Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden», sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum. «Der Staat darf hier keine falschen Signale senden.»
Eichelbaum hält eine Änderung des Jugendstrafrechts für nötig. Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) sieht auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg das Jugendstrafrecht auf dem Prüfstand.
Eichelbaum: Jugendstrafrecht veraltet
Der CDU-Justizexperte in Brandenburg, Eichelbaum, plädiert dafür, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Jugendstrafrecht müsse wieder die Ausnahme und nicht der Regelfall sein, hieß es von dem Landtagsabgeordneten.
«Unser Jugendstrafrecht stammt im Kern aus den 1950er-Jahren. Es wurde für eine völlig andere gesellschaftliche Realität geschaffen. Heute erleben wir schwere Gewaltkriminalität, islamistischen Extremismus und eine zunehmende Radikalisierung junger Täter.»
Jugendstrafe auf Bewährung für Tatverdächtigen
Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD Menschen angefahren haben. Es gab ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, von einem Jugendschöffengericht im Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei.
Gedenkveranstaltungen in Potsdam und Cottbus
Der Anschlag löste bundesweit viel Solidarität mit der queeren Community aus. Auch in Potsdam und Cottbus wurden Gedenkveranstaltungen als ein Zeichen gegen Hass geplant.
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